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Ruhezeiten in der Politischen Gemeinde Erlen
Die Gemeinde Erlen hat kein formelles Reglement, das die Ruhezeiten regelt. Im Sinne der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme gelten folgende ortsüblichen Ruhezeiten:
Montag bis Freitag: 06.00 – 07.00 h / 12.00 – 13.30 h / 20.00 – 22.00 h
Samstag: 06.00 – 08.00 h / 12.00 – 13.30 h / 18.00 – 22.00 h
Sonn- und Feiertage: An diesen Tagen gelten die Vorschriften des Gesetzes über
die öffentlichen Ruhetage.
Während der Ruhezeiten soll auf lärmverursachende Arbeiten (Rasenmähen, Häckseln usw.) verzichtet werden.
Als gesetzliche Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 – 06.00 h
Gegenseitige Rücksichtnahme dient allen dazu, die Freizeit und die Sommerzeit zu geniessen.
Gemeinde Erlen