Wer ein Restaurant oder eine Bar eröffnen möchte, benötigt eine Bewilligung der Gemeinde. Bei Fragen rund um das Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei. 

Verlängerungen und Freinächte bedürfen ebenfalls einer Bewilligung durch die Gemeinde und sind frühzeitig zu ersuchen.

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