Einführung biometrische ID

28. Oktober 2026

Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Änderung der Ausweisverordnung zur Einführung der biometrischen Identitätskarte verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2026 in Kraft.


Ab dem 2. November 2026 kann die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Wie schon der biometrische Schweizerpass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.


Die neue Identitätskarte ist ausschliesslich bei den kantonalen Ausweisstellen (Weinfelden oder Frauenfeld) oder bei der Schweizer Vertretung im Ausland erhältlich. Die herkömmliche Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin als Alternative erhältlich und kann wie gewohnt bei den Gemeinden beantragt werden.


Nicht zu verwechseln ist die neue biometrische Identitätskarte mit dem neuen elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wie der Bundesrat hervorhob. Die E-ID ist kein Reisedokument. Sie dient dazu, sich in der digitalen Welt auszuweisen.

 

Einwohnerdienste Erlen