Aus Datenschutzgründen erteilen wir keine telefonischen Auskünfte über Personen. Eine Anfrage kann schriftlich oder in Ausnahmefällen durch persönliche Vorsprache erfolgen. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, welches mittels eines Nachweises belegt werden muss.

Adresssperre
Die Einwohnerdienste dürfen Ihre Adresse nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine Datensperre kann jedoch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Amtshilfe) weitergegeben werden.

Rechtsgrundlagen
SR 235.1 Bundesgesetz über den DatenschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
RB 170.1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
RB 170.7 Gesetz über den Datenschutz des Kantons ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
RB 170.71 Verordnung des Regierungsrates über den DatenschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
RB 142.15 Gesetz über das Einwohnerregister des Kantons ThurgauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Preis

Fr. 15.--
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