Pflegefinanzierung, ambulant (Restkosten)

Helfende Hände

Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung  per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde.

 

 

 

 

Informationen

Datum
1. Januar 2026

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Pflegefinanzierung 2026 (PDF, 177 kB) Download 0 Pflegefinanzierung 2026