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Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken sind die Einwohnerdienste oder die Kanzlei zuständig. Die Unterschrift muss in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer Identitätskarte (ID) ausweisen können. Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien sind kostenpflichtig.
Weiter erhalten Sie Beglaubigungen auch auf dem Notariat WeinfeldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. .
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 071 649 30 60 | einwohnerdienste@erlen.ch |
| Name | Download |
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