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Gastgewerbe
Wer ein Restaurant oder eine Bar eröffnen möchte, benötigt eine Bewilligung der Gemeinde. Bei Fragen rund um das Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.
Verlängerungen und Freinächte bedürfen ebenfalls einer Bewilligung durch die Gemeinde und sind frühzeitig zu ersuchen.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kanzlei | 071 649 30 68 | gemeindekanzlei@erlen.ch |